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97080 Würzburg

Telefon: +49 931 90083-830
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Allgemeine Geschäftsbedingungen  


von www.printzipia.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Bestellungen über unseren Onlineshop. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
(2) Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der bonitasprint gmbh (nachfolgend: Auftragnehmer). § 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Webseite des Auftragnehmers stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch Anklicken des Buttons „Kauf abschließen“ ausgelöst wird.
(2) Unverzüglich nach Eingang des Angebotes erhält der Auftraggeber eine E-Mail-Bestätigung über den Erhalt des Angebotes mit vollständiger Waren- und Leistungsbeschreibung. Diese stellt die Annahme des Angebotes dar. § 3 Lieferung, höhere Gewalt (1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
(2) Die Lieferfristen hängen von der einzelnen Bestellung ab und ergeben sich aus den jeweiligen Waren- und Leistungsbeschreibungen.
(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei der Auftragnehmer die dadurch verursachten zusätzlichen Transportkosten trägt.
(4) Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine Schadenersatzpauschale von 40 EUR. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann Grundlage ist. Die Ware und der dadurch geschuldete Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.
(6) Bei einer Behinderung länger als ein Monat ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt hat. § 4 Preise; Zollgebühren (1) Bestellungen werden zu dem in der Waren- und Leistungsbeschreibung angegebenen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile sind separat ausgewiesen.
(2) Fallen Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber. § 5 Nachträgliche Änderungen, Vorarbeiten (1) Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftraggeber veranlasste Änderungen des Auftrages können in Rechnung gestellt werden. Dies erfolgt nach Aufwand, je nach Stand des Auftrages und Fortschritt im Produktionsprozess.
(2) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat in Rechnung gestellt. § 6 Druck- und Auftragsdaten, Datenübergang (1) Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Dateivorgaben sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate können wir dem Kunden keine fehlerfreie Leistung gewährleisten, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit der Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese jedoch nicht von uns zu verantworten sind.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Erweiterter Datencheck). § 7 Eigentumsvorbehalt (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung durch den Auftragnehmer nicht zulässig. § 8 Zahlung   Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels eines während des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsmittels. § 9 Zurückbehaltung   Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 10 Gewährleistung; Sach- und Rechtsmängelhaftung (1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware nach Eingang an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten unverzüglich sorgfältig zu prüfen.
(2) Die Untersuchungspflicht gilt auch zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse.
(3) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Unternehmer erfolgt eine Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. § 11 Virenschutz; Datensicherung (1) Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
(2) Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen. § 12 Datenlöschung; Archivierung; Versicherung (1) Soweit einer Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden die dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelten und beim Auftragnehmer gespeicherten Daten des Auftraggebers nach Vertragserfüllung gelöscht.
(2) Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen werden nicht zurückgesendet. § 13 Rechte Dritter (1) Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Kennzeichen-, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden und/oder gegen geltendes Recht verstoßen.
(2) Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfpflichten nachgekommen ist. § 14 Erfüllungsort; Gerichtsstand   Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. § 15 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Stand: Oktober 2020

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